Glatte Straßen Betriebshöfe... schnell ist im Winter ein Unfall geschehen. Betrifft dies Fußgänger vor Ihrem Grundstück, können Sie haftbar gemacht werden: Dann nämlich, wenn das Unglück nachweislich auf dem nicht ausgeübten Winterdienst beruht. Die lästige Pflicht für Immobilienbesitzer kann jedoch an eine externe Firma übertragen werden. Die Haster Gebäudereinigungs GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst im Norden von Hannover!

Was muss beim Winterdienst geräumt werden?

Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen, müssen von Ihnen im Rahmen des Winterdienstes rechtzeitig von Schnee und Eis befreit werden. Gut zu wissen ist, dass Sie keineswegs die gesamte Fläche eines Bürgersteigs räumen müssen. Es reicht ein Streifen, auf dem zwei Fußgänger nebeneinander Platz haben. Die Faustregel nennt hier einen bis 1,5 Meter für den Winterdienst in Hannover und auch in ganz Deutschland. Handelt es sich um keinen ausgebauten Gehweg, gilt generell die Breite von 1,5 Metern. Auch auf Ihrem Grundstück selbst besteht natürlich die Pflicht zum Winterdienst. Diese betrifft sämtliche Gehwege, die über Ihr Grundstück zu Ihrem Eingangsbereich führen.

Wohin mit dem Schnee beim Winterdienst?

Den beiseite geräumten Schnee dürfen Sie während des Winterdienstes nicht auf die Straße schieben, sondern müssen ihn entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf einem freien Parkplatz (Vorsicht: kein Behindertenparkplatz!) abladen. Alternativ können Sie den Schnee am Rand der Fahrbahn aufhäufen. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie dadurch weder den Verkehr noch die Sicht der Verkehrsteilnehmer durch die Schneeberge beeinträchtigen.

Haftungsfrage beim Winterdienst

Verunfallt ein Fußgänger auf einem nicht ordnungsgemäß freigeräumten Gehweg, kann er die verantwortliche Person dafür haftbar machen. Generell haften Hausbesitzer sowie Betreiber von gewerblichen Gebäuden dafür, dass der Winterdienst in Hannover und ganz Deutschland ausgeübt wird.

Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, sofern die Winterdienstpflicht nicht eindeutig - zum Beispiel in Form der gut einsehbaren Hausregeln des vermieteten Hauses - den Mietern zugewiesen wird. Unser Tipp: Bestenfalls regeln Sie den Winterdienst bereits im Mietvertrag. Anderenfalls können Sie den Winterdienst an einen Hausmeisterservice oder ein professionelles Unternehmen übertragen und die Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umleiten.

Selbst dann, wenn Sie als Besitzer einer gewerblichen Immobilie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zur Räumpflicht in der Lage sind, besteht sie weiter; Sie können die Aufgabe dann an eine Firma outsourcen. Doch keine Sorge: Zumindest der Winterdienst im Norden von Hannover ist schnell gesichert, wenn Sie sich an die Haster Gebäudereinigungs GmbH wenden!

Bis wann muss der Winterdienst erledigt sein?

Der Winterdienst in Hannover muss zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr an Werktagen sowie zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen erledigt werden. Normalerweise müssen die Gehwege zu Beginn dieses Zeitraums bereits frei sein - Sie können also nicht erst dann mit der Räumung beginnen.

Bei starkem Schneefall müssen Sie mehrfach täglich räumen und streuen. Ist das nicht machbar, können Sie einen externen Winterdienst beauftragen.

Winterdienst in Hannover: Ihre beste Lösung ist die Haster Gebäudereinigungs GmbH!

Die Haster Gebäudereinigungs GmbH springt ein, wenn Sie nicht selbst den Winterdienst in Hannover leisten können. Wir übernehmen Ihre Pflichten - sowohl den Räumungs- als auch den Streudienst. Wenden Sie sich jetzt an unsere Experten, um ein individuelles Paket rund um den Winterdienst in Hannover zu schnüren!